Pflege-Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2016 weiter an

Zukünftig für Pflegehilfs- und Betreuungskräfte 9,75 Euro im Westen und 9,00 Euro im Osten

Ab dem 1. Januar 2016 steigt der Pflege-Mindestlohn für die gut 400.000 Pflegehilfskräfte der ambulanten, teil- und vollstationären Altenpflege und für alle 45.000 Betreuungskräfte an.
Der Mindestlohn in der Pflegebranche liegt derzeit bei 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Mit Jahresfrist erhöht er sich auf 9,75 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost). Er steigt dann im Jahr 2017 kontinuierlich auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro in den östlichen Bundesländern an. Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege, am heutigen Donnerstag in Berlin: „Ich freue mich für alle Hilfskräfte in der Altenpflege über den Zugewinn an Einkommen. Sie haben es verdient, denn der tägliche Dienst am Menschen braucht ideelle und materielle Anerkennung.
Wir haben uns, als Arbeitgebervertreter der Pflegewirtschaft, gemeinsam mit den Gewerkschaften in der Pflege-Mindestlohnkommission des Bundesarbeitsministeriums konsequent dafür ausgesprochen, dass das Einkommen der Pflegehilfskräfte auch unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn bis 2017 weiter ansteigt.“
Auch die 45.000 Betreuungskräfte nach Paragraph 87 b werden in den Genuss der Erhöhung beim Pflegemindestlohn kommen.
In Deutschland versorgen gut eine Million Pflegefach- und Hilfskräfte mehr als 2,63 Millionen pflegebedürftige Menschen in 13.000 teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und mit über 12.700 ambulanten Diensten in der häuslichen Umgebung.
Bis zum Jahr 2030 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf deutlich mehr als drei Millionen Menschen erhöhen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzten sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der  gemeinsame Umsatz liegt bei rund zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege ist berufenes Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
www.arbeitgeberverband-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. vom 10.12.2015