Pflege-Mindestlohn endet 2014 – AK-Caritas beantragt Verlängerung und fordert Erhöhung

Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas beantragen neue Pflegekommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Um einen nahtlosen Anschluss an die Ende 2014 auslaufenden Regelungen für einen Mindestlohn in der Pflege zu ermöglichen, haben Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes e. V. gemeinsam die erneute Einberufung der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) beantragt. Beim Thema Mindestlohn sind für die anstehenden Koalitionsgespräche Spannungen programmiert. Umso wichtiger ist es, den branchenspezifischen Mindestlohn in der Pflege bei dieser Diskussion nicht zu vergessen. Beide Tarifpartner sehen Handlungsbedarf. „Um Lohndumping in der Pflegebranche entgegenzuwirken und den Wert der sozialen Arbeit deutlich zu machen, brauchen wir dringend eine neue Kommission, die den Mindestlohn in der Branche für alle festlegt", sagt Thomas Schwendele, Sprecher der Mitarbeiterseite der AK. „Wir wollen einen Mindestlohn in der Pflege verbindlich festschreiben, unabhängig davon, ob die neue Regierung ei-nen allgemein gültigen, gesetzlichen Mindestlohn einführt oder nicht", so Schwendele. „Die Zeit drängt, um einen geeinten Kommissionsvorschlag bis Ende 2014 verbindlich zu regeln. Die Caritas-Tarifpartner möchten diese Zeit nutzen – wir sind bereit, uns für angemessene Mindestlöhne in der Pflege einzusetzen", bekräftigt Lioba Ziegele, Mitglied der Dienstgeberseite der AK.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen
Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. sowie der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 02.10.2013