Fischbach fordert Umsetzung von Recht und Gesetz bei Kuren ein

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen in einem Gespräch auf die Missstände im Genehmigungsverhalten bei Mutter/Vater-Kind-Kuren hingewiesen und angemahnt, dass die gesetzlichen Vorgaben umgehend von allen Krankenkassen eingehalten werden. Innerhalb der nächsten vier Wochen, sind die Krankenkassen nun aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie über Leistungsanträge einheitlicher und nach den gesetzlichen Vorgaben entschieden werden kann. Damit wären Versicherte nicht so häufig gezwungen, Widerspruch einzulegen, um beispielsweise eine Mutter/Vater-Kind-Kur zu erhalten. 

Fischbach erklärte: „Die Ergebnisse einer kürzlich von mir veröffentlichten Studie belegen, dass die Erfolgsquote von Widersprüchen bei abgelehnten Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen bei 72 Prozent liegt. Das heißt, viel zu vielen Eltern werden diese Leistungen zunächst verweigert, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der Krankenkassen aufkommen.

Die Studie zeigt zudem, dass die einzelnen Krankenkassen ganz unterschiedlich genehmigen oder ablehnen. Für diese gravierenden Unterschiede der Leistungsablehnungen im Vorsorge und Rehabilitationsbereich gibt es keine sachliche Erklärung; sie legen den Schluss nahe, dass die Krankenkassen diesen Bereich zur Kosteneinsparung nutzen."

Die vollständige Studie finden Sie unter www.patientenbeauftragte.de


Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. September 2017