Silhouette einer weiblich gelesenen Person in einem Treppenhaus
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Partnerschaftsgewalt gegen Frauen auf hohem Niveau

Am 08. März wird weltweit der Internationale Frauentag begangen. Anlass zum Feiern besteht allerdings wenig: Partnerschaftsgewalt ist vor allem geschlechtsspezifisch: 139 Frauen in Deutschland wurden im Jahr 2020 durch ihren (Ex-) Partner getötet. Über 119.000 weibliche Betroffene von Partnerschaftsgewalt zählte die Polizei. Das bedeutet: alle 45 Minuten ein Polizeieinsatz wegen Partnerschaftsgewalt.

Demgegenüber steht ein Hilfesystem, das lückenhaft und chronisch unterfinanziert ist. Für zahlreiche Betroffene ist der Zugang zu Schutzeinrichtungen nicht gewährleistet. Jede vierte Frau muss sich der FHK-Frauenhausstatistik zufolge an den Kosten ihres Frauenhausaufenthalts beteiligen. Kaum ein Frauenhaus in Deutschland ist vollständig barrierefrei. Aber damit nicht genug: bundesweit fehlen mehr als 14.000 Frauenhausplätze. Rund 90 Landkreise & kreisfreie Städte in Deutschland verfügen nicht über ein Frauenhaus, das gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen in ihrer Region Schutz bietet.

„Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, lückenlosen und niedrigschwelligen Gewaltschutz für alle Frauen in Deutschland sicherzustellen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf." stellt Katrin Frank, Vorstandsvorsitzende von Frauenhauskoordinierung, fest.

Frauenhauskoordinierung fordert daher die Erhöhung der Anzahl qualifizierter Schutzplätze und Beratungsstellen bei geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder, der deutschlandweit gleichwertigen Zugang zum Hilfesystem sicherstellen soll: kostenfrei und niedrigschwellig sowie unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung.


Quelle: Pressemitteilung der Frauenhauskoordinierung e.V. vom 07.03.2022