Paritätischer Wohlfahrtsverband nimmt Stellung zum geplanten Weiterbildungsstärkungsgesetz

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 9. Mai 2016

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG veröffentlicht. Mit dem geplanen Gesetz sollen gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose einen besseren Zugang zur Fort- und Weiterbildung erhalten. Eine öffentliche Anhörung zum Entwurf findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2016 statt. In der vorab vorgelegten Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes heißt es: „Der Paritätische begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, bessere Zugänge zur Weiterbildung für gering qualifizierte Arbeitnehmer-innen, Langzeitarbeitslose und ältere Beschäftigte zu schaffen. Der Gesetzentwurf enthält sinnvolle Einzelmaßnahmen zur Erreichung dieses Ziels (z. B. ein neues Förderangebot zum Erwerb von Grundkompetenzen in der Fort- und Weiterbildung), nicht aber ein dringend benötigtes Gesamtkonzept und notwendige durchgreifende Ansätze zur beruflichen Weiterbildung für gering Qualifizierte und vom Arbeitsmarkt entfernte Personenkreise. Bleibt es im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens bei diesen begrenzten Einzelmaßnahmen, dann wird sich nichts Grundlegendes an der Benachteiligung von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen in der beruflichen Weiterbildung ändern." Die vollständige Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Mehr Informationen zum Reformvorhaben sowie der Referentenentwurf im Download auf den Internetseiten des Bundesministeriumns für Arbeit und Soziales 

Quelle: Newsletter des Paritätischen Gesamtverbandes vom 29. April 2016