Niedersachsens Landesbeauftragter Karl Finke fordert klare Entscheidung zum gleichen Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

In Deutschland leben ca. 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon acht Millionen schwerbehinderte Menschen. Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Entschließung (Drs. 49/13) unter anderem. festgestellt, „dass der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten und aufgrund der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Anordnung nach dem Strafgesetzbuch bei Bundestags- und Europawahlen dringend einer politischen Überprüfung bedarf" und dass das passive Wahlrecht überarbeitet und gestärkt werden muss. Eine entsprechende Vorlage zum aktiven und passiven Wahlrecht behinderter Menschen wurde am 03. Juni 2013 auf Initiative des Landesbehindertenbeauftragten Finke auf der Sitzung des Inklusionsbeirates beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, dem auch Finke angehört, beschlossen. „Auch die Antragsteller der Bundesratsinitiative, die Bundesländer, sind jetzt gefordert, ihre Wahlordnungen zu ändern und das passive Wahlrecht behinderter Menschen zu überprüfen und ggfs. zu stärken", so Finke. Finke fordert, das Bundeswahlrecht sofort zu novellieren, um die diskriminierenden Passagen zulasten dieses Personenkreises zu streichen und das aktive und passive Wahlrecht zugunsten von Menschen mit Behinderungen sofort verbindlich zu regeln. Weiter müsse ein gesellschaftliches Handlungskonzept zur systematischen Steigerung der Mitentscheidung verabschiedet werden, so Finke. „Gleiches Wahlrecht für alle ist und bleibt mein zentrales Anliegen", stellt Finke abschließend klar.

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 05.06.2013
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