Niedersachsen verbessert die Betreuung von Kindern mit Behinderungen und stockt Personal in Tagesbildungsstätten auf

Der Stellenschlüssel in den Betreuungsgruppen der niedersächsischen Tagesbildungsstätten wird zum 1. Januar 2014 auf zwei Stellen für acht Kinder angehoben. Das hat die Gemeinsame Kommission am 20.09.2013 beschlossen. Bislang finanziert das Land für jede Gruppe 1,5 Stellen. In Niedersachsen werden unter dem Dach der Freien Wohlfahrtspflege insgesamt 71 Tagesbildungsstätten betrieben, in denen rund 3 000 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beschult werden. Die Beschulung erfolgt in Gruppen, die im Regelfall aus jeweils acht Kindern bestehen. Niedersachsen wird für die Stellenverbesserung im kommenden Jahr acht Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Derzeit fließen von Landesseite insgesamt 87 Millionen Euro in die Tagesbildungsstätten. „Der noch gültige Personalschlüssel ist vor mehr als 30 Jahren festgelegt worden", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Die Zahl der Betreuerinnen und Betreuer reicht nicht mehr aus, um den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, die oft mehrfach behindert sind, gerecht zu werden. Wir bringen damit eine echte Qualitätsverbesserung auf den Weg" In der Gemeinsamen Kommission sind alle Partner des sogenannten Landesrahmenvertrages vertreten: das Land, die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie Vertreter der privaten Anbieter. Im Landesrahmenvertrag haben die Vertragspartner die Bedingungen vereinbart, zu denen die Einrichtungen die Menschen mit Behinderungen betreuen.

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 20.09.2013
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