Niedersachsen: Landesregierung plant Ausbildung und Einsetzbarkeit von Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen zu verbessern

02.04.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

Erfolgreicher Einsatz des bpa für eine verbesserte Ausbildung und Anerkennung von Pflegeassistenten gegen den Fachkräftemangel

Die Landesregierung hat ein positives Zeichen im Kampf gegen den Fachkräftemangel gesetzt und einen Entwurf für eine neue Rahmenrichtlinie für die Berufsausbildung von Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen vorgelegt. Damit hat sie eine Initiative des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) aufgegriffen. Zukünftig werden die Pflegeassistenten erweitert qualifiziert und dürfen mehr medizinisch notwendige Behandlungspflege selbstständig durchführen. Hierzu zählen u.a. Medikamentengabe, Blutzuckerkontrollen, Verbandwechsel und Einreibungen. Bislang mussten neben den Pflegeassistenzkräften, die hauptsächlich grundpflegerische Leistungen durchführen durften, examinierte Pflegefachkräfte die Behandlungspflege durchführen. Zukünftig können kranke und pflegebedürftige  Menschen, die medizinischer Behandlungspflege und Grundpflege bedürfen, häufiger von einer Kraft versorgt werden und müssen sich nicht auf einen Besuch zusätzlicher weiterer Pflegekräfte einrichten. Für die ambulanten Pflegedienste wird damit die Attraktivität des Berufsbildes der Pflegeassistenzkräfte deutlich gesteigert. Gleichzeitig wird das Interesse an der Ausbildung durch ein umfassenderes und eigenverantwortlicheres Einsatzfeld für die Auszubildenden deutlich interessanter. Dies ist aus Sicht des bpa ein deutliches Signal der Landesregierung, dem akuten Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten. „Bereits im Juli letzten Jahres hatte der bpa in einem Brief an das Kultusministerium Änderungen bei der Pflegeassistenzausbildung gefordert“, so Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen. „Durch die jetzt geplante Reform werden die Pflegebedürftigen von besser ausgebildeten Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen betreut und die dreijährig examinierten Pflegefachkräfte der Pflegedienste bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit entlastet“, so Karsten Neumann, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen. „In einem weiteren Schritt sollte nun nach Meinung des bpa die Aufnahme der Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen als Fachkräfte in die Heimpersonalverordnung erfolgen. Dadurch könnten auch die Bewohner der vollstationären Einrichtungen von der Reform profitieren“, so Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle weiter.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 02.04.2013