NEUSTART Reformmodell erheblich günstiger als Bewährungshilfe in staatlicher Regie: Einsparungen für das Land in Millionenhöhe

22.12.2014 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Der im März 2014 publizierte Evaluierungsbericht des Justizministeriums weist für die ersten sechs Jahre der NEUSTART Ägide (2007-2012) jährliche Kosten in Höhe von durchschnittlich 23,393 Mio. Euro aus. Ohne die erfolgreiche Reform von Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich wären dem Land, wie der Bericht darlegt, im gleichen Zeitraum nahezu analoge Kosten entstanden (durchschnittlich 23,555 Mio. Euro pro Jahr). "Die von NEUSTART eingeführten fachlichen, strukturellen und organisatorischen Neuerungen belasten das Landesbudget damit weniger als das Verharren in einem Zustand, der von Justiz und Politik unisono als untragbar bewertet wurde", resümiert Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftlich Angelegenheiten der gemeinnützigen NEUSTART GmbH, die Qualitäts- und Finanzvorteile der freien Trägerschaft. "Ich sehe weder ökonomische noch sozialarbeiterische Gründe, unseren Reformprozess in Frage zu stellen", betont Körner. "Der Evaluierungsbericht bestätigt explizit, dass eine ähnlich grundlegende Bewährungshilfereform wie die unsere in staatlicher Regie das Land im Jahr 2012 28,434 Mio. Euro gekostet hätte", so Körner weiter. "Unsere Kosten hingegen reduzieren sich im Jahr 2012 auf nur 25,861 Mio. Euro. Dank unserer effizienten Arbeitsprozesse konnte das Land demnach allein im Jahr 2012 2,5 Mio. Euro an öffentlichen Geldern sparen und für die Folgejahre verhält es sich ähnlich", so Körners Fazit.

Quelle: Pressemitteilung der NEUSTART gemeinnützige GmbH vom 12.11.2014