NEUSTART Erfolgsmodell verdient Fortsetzung: 245 Arbeitsplätze gefährdet

09.02.2015 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Der Ende März 2014 publizierte Evaluierungsbericht des Justizministeriums Baden-Württemberg bestätigt explizit den Erfolg der freien Trägerschaft: "Die Bewährungs- und Gerichtshilfe arbeiten heute deutlich effizienter als früher", resümiert die mit der Erstellung des Evaluierungsberichts betraute unabhängige Expertenkommission ein wesentliches Reformergebnis. "Das gegenwärtige System", so die Expertenkommission weiter, "ist erheblich günstiger als eine Organisationsform, die die heute erreichten qualitativen Verbesserungen in einem rein staatlichen System hätte erzielen müssen. In 2012 konnten über 2,5 Mio. Euro eingespart werden", d.h. Qualität und Effizienz der Arbeit des freien Trägers werden auch von wissenschaftlicher Seite bestätigt. Die Auswertung einer Umfrage des Justizministeriums vom Mai 2014 belegt, dass 76 Prozent der Strafrichter und Staatsanwälte und 73 Prozent aller hauptamtlichen Beschäftigten (Angestellte und Landesbedienstete) sich für eine Fortsetzung des bestehenden Modells aussprechen.

Paritätischer Wohlfahrtsverband schätzt Kooperation mit NEUSTART

Hansjörg Böhringer, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Baden-Württemberg, begrüßt das Modell der freien Trägerschaft: "Mit dem Eintritt von NEUSTART 2012 in unseren Landesverband gilt das gemeinnützige Unternehmen als freier Träger der Wohlfahrtspflege. Damit ergeben sich Mitgestaltungsmöglichkeiten auf Landes- und Landkreisebene, die ich für den Aufgabenbereich der Gerichts- und Bewährungshilfe für unerlässlich halte. So beteiligen sich aktuell NEUSTART Mitarbeiter an der Erstellung von Standards zur Betreuung ehemals Sicherungsverwahrter in stationären Einrichtungen. Auch die Vernetzung von Sucht- und Bewährungshilfe gewinnt zunehmend an Bedeutung. Eine Bewährungs- und Gerichtshilfe unter staatlicher Trägerschaft hätte hier weit weniger Gestaltungsmöglichkeiten."

Ehrenamtliche Bewährungshilfe ohne NEUSTART perspektivlos

Durch die von NEUSTART eingeführten Strukturen und sozialarbeiterischen Qualitäts- und Betreuungsstandards wurde ein tragfähiges Fundament geschaffen, die ehrenamtliche Bewährungshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich dauerhaft als feste Größen der justiznahen Sozialarbeit Baden-Württembergs zu etablieren. "Aktuell engagieren sich landesweit circa 650 Ehrenamtliche in der Betreuung Straffälliger, was ohne das von uns entwickelte System kaum möglich wäre", betont Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit. "Bei einer jährlichen Fluktuation von circa 100 Personen bedarf es großer Anstrengungen, diesen Status quo beizubehalten. Ohne unser sozialarbeiterisches Know-how wäre das wohl nicht zu garantieren", ergänzt Ricken.

245 Arbeitsplätze gefährdet

Ende 2014 arbeiten neben 226 Landesbediensteten bereits 245 NEUSTART Angestellte in der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württembergs, d.h. 245 Mitarbeiter haben - ungeachtet der positiven Bilanz des Justizministeriums - keine Sicherheit, auch nach 2016 ihren Arbeitsplatz zu behalten. "Wir hoffen, es kommt bald zu einer politischen Entscheidung, die uns die Möglichkeit gibt, unseren qualifizierten Mitabeitern eine langfristige Perspektive zu erschließen", so Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten. "Die lange Wartephase, bis es zu einer Entscheidung kommt, trägt nicht dazu bei, unserer gemeinnützigen Arbeit einen sicheren Rückhalt in der Gesellschaft zu geben", beschreibt Körner eines der größten, situationsbedingten Probleme.

Quelle: Pressemitteilung der NEUSTART gemeinnützige GmbH vom 22.12.2014