Neues Betreuungsrecht kommt

MdB Burkhard Lischka (SPD) stellt Weiterentwicklung in dieser Legislatur in Aussicht

Die große Koalition wird das Betreuungsrecht weiterentwickeln. Das unterstrich der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag Burkhard Lischka im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen in Berlin. Lischka betonte die Verbindlichkeit des Koalitionsvertrages, in dem es heißt: „Wir wollen das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht verbessern und damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht stärken.“ Im laufenden Jahr soll zunächst das geltende Betreuungsrecht sowie die Praxis überprüft und Fakten gesammelt werden, so der SPD-Politiker. Im Mittelpunkt stünden dabei die Themen Qualitätssicherung und Professionalisierung: „Wir alle werden immer älter, viele von uns sind allein und auf Betreuer/innen angewiesen. Immer mehr Menschen brauchen professionelle Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie alle haben einen Anspruch auf Betreuer/innen, die ihr Handwerk verstehen. Das muss sich im neuen Betreuungsrecht spiegeln“, betont der Rechtspolitiker. Lischka versteht das neue Betreuungsrecht als aktiven Beitrag zum Verbraucherschutz. „Dazu zählt auch die Einführung von gesetzlichen Zulassungskriterien zum Beruf“, so Lischka. Burkhard Lischka ermutigte den BdB, mit seinen Konzepten weiter vorstellig zu werden. Der Politiker will den Verband darin unterstützen, dass dieser im parlamentarischen Verfahren gehört wird. Der BdB setzt sich seit Jahren für die Novellierung des Betreuungsrechts ein. Zu den zentralen Forderungen des Verbands zählt die Anerkennung des Berufs. Der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey: „Qualität in der Betreuung braucht ein gutes Qualitätsmanagement. Auch deshalb  muss Betreuung endlich Profession werden mit einer Ausbildung auf Hochschulniveau. Unser Ziel ist darüber hinaus die Gründung einer Kammer, die den Berufszugang regelt, über ein Beschwerdewesen verfügt und Sanktionen verhängen kann, bis hin zum Berufsausschluss. Schwarzen Schafen muss das Handwerk gelegt werden.“ BdB-Vorstandsmitglied Hennes Göers ergänzt: „Jedes unserer Mitglieder steht persönlich ein für gute Qualität. Wir alle haben in den vergangenen Jahren immer mehr Verantwortung und immer mehr Aufgaben übernommen. Der rechtliche Rahmen, in dem wir uns bewegen, wurde immer komplexer. Dem müssen endlich auch die Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Wir brauchen mehr Zeit für unsere Klienten und eine angemessene Vergütung. Qualität hat ihren Preis.“ Der BdB fordert eine Erhöhung der Zeitkontingente von derzeit durchschnittlich 3,2 Stunden pro Klient und Monat auf fünf Stunden und eine Erhöhung des Stundensatzes in der obersten Vergütungsstufe von 44 auf 70 Euro sowie eine Vereinheitlichung der Vergütungssätze. Der BdB setzt sich zudem für die Anerkennung von professioneller Betreuung als soziale Arbeit ein. Geschäftsführer Dr. Harald Freter sagt: „Betreuung soll Menschen, die ihre Angelegenheiten ohne Hilfe nicht selbst besorgen können, in ihrer Handlungsfähigkeit unterstützen und dadurch be-rechten. Wir plädieren daher für die Schaffung eines sozialrechtlichen Anspruchs auf Unterstützung, der durch unabhängige sogenannte Geeignete Stellen realisiert wird.“

Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 20.01.2014