Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Bundesregierung hat sich erfolgreich der Verantwortung entzogen

08.07.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat eineinhalb Jahre um den Bericht gerungen. Die Stellen, an denen Konsens nicht erreichbar war, sind vorhersehbar gewesen. „In einer allgemeinen Würdigung des neuen Berichtes ist vor allem festzuhalten, dass es gelungen ist, die guten Ansätze aus dem ersten Beirat – dabei vor allem den Formulierungsvorschlag für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – zu bewahren“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Kritisch anzumerken bleibt – das ist aber dem Beirat nicht anzulasten –, dass es der verantwortlichen Bundesregierung erneut nicht gelungen ist, die Pflegeversicherung grundsätzlich zu reformieren. Das vermutete Kalkül des Gesundheitsministers, der Beirat werde so lange für den Bericht brauchen, dass eine politische Entscheidung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein wird, ist aufgegangen. Der einzige Trost ist, dass die kommende Bundesregierung – egal wer sie stellt – keine Ausrede mehr haben wird, die Reform anzugehen. Die Erkenntnisse der Experten liegen vor, jetzt muss die Politik handeln. Es stehen mutige politische Entscheidungen an. Es wird nicht ohne Mehrkosten gehen. Aber die Belastungen der pflegenden Angehörigen und die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft verbieten ein ‚weiter so‘. Alte, chronisch kranke, pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und die pflegerischen Leistungserbringer benötigen zukunftsfeste, nachhaltige und tragfähige Konzepte auf dem Boden einer neu ausgerichteten Pflegeversicherung mit einem umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriff. Nur mit mehr Geld im System kann der vielzitierte Wachstumsmarkt Gesundheit tatsächlich einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands leisten. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 27.06.2013
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