Neue Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit

Jugendämter und Gerichte sehen sich zunehmend mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kinderschutz, Kindesentführungen, Unterbringungen im Ausland und migrationsspezifischen Fragestellungen konfrontiert. Um Fachkräfte der Jugendhilfe vor Ort zu unterstützen, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge eine Handreichung vorgelegt.  

Anhand von Beispielen aus der täglichen Arbeit des Internationalen Sozialdienstes (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge werden Handlungswege bei typischen Konstellationen aufgezeigt, Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe aufgezeigt sowie Ansprechpartnerinnen und asnprechpartner benannt. Dabei wird im Besonderen auf die Themen Kinderschutz, Kindesentführung, Auslandsunterbringung, sowie Umgangs- und Sorgerechtskonflikte eingegangen.

Hintergrund 

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.  Zur Veranschaulichung der Unterschiede internationaler Arbeitsweisen in den Bereichen Kinderschutz, elterliche Verantwortung und Umgang werden beispielhaft die Jugendhilfesysteme von Polen, Spanien und dem Libanon skizziert.

Die Handreichung ist abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-35-16_handreichung-grenzueberschreitende-einzelfallarbeit.pdf  (PDF-Dokument)

 


Quelle: Pressmeldung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 14. Juni 2018