Neue digitale Landkarte zur Umsetzung von Kinderrechten

Deutsches Institut für Menschenrechte zeichnet erstes "Bild" über Bildungszugang geflüchteter Kinder in Deutschland

Welchen Zugang zu Kitas und Schulen haben geflüchtete Kinder in Deutschland? Einen schnellen Überblick über die Antworten der für die Kitas und Schulen zuständigen Ministerien aller 16 Bundesländer auf diese Frage, verschafft die erste Landkarte auf einer neuen Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts will nach eigenen Angaben die digitale Landkarte künftig regelmäßig nutzen, um die Umsetzung einzelner Kinderrechte kompakt zugänglich zu machen. Für die erste Landkarte Kinderrechte wurden bereits im vergangenen Jahr die Sozial- und Kultusministerien aller Bundesländer befragt, wie sie den Zugang zu Schule und Kitas regeln.

Für den Bereich Kitas haben 13 Sozial- oder Kultusministerien geantwortet. Keine Antworten gab es aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Für den Bereich Schule hat Brandenburg nicht geantwortet, informiert das Institut.

Die Umfrage zeige, dass das Recht auf Bildung nur in wenigen Bundesländern für geflüchtete Kinder umfassend gewährleistet ist. Dies entspräche nicht den menschenrechtlichen Vorgaben einer vorrangigen Berücksichtigung der besten Interessen von Kindern gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Im Gegenteil: Ausländerrechtliche Reglungen stellen die besten Interessen von Kindern hinten an.

Beim Zugang zu Kitas seien die Bundesländer unterschiedlicher Ansicht, wann der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für geflüchtete Kinder greift. Hier ist aus Sicht der Monitoringstelle eine Klarstellung der Bundesregierung notwendig.

Von der Schulpflicht seien in den meisten Bundesländern geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Fristenregelungen ausgeschlossen. Einzig in Berlin, Hamburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein gelte die Schulpflicht für geflüchtete Kinder sofort. Die verschiedenen Regelungen zur Schulpflicht und zum Schulzugangsrecht führen zu extremen Unterschieden in den Bundesländern beim Zugang zu Schulen. Von einer zufälligen Verteilentscheidung hänge es also ab, wie lang Kinder auf ihr Recht auf Bildung verzichten müssen, so kritisiert das Institut.

Ausführliche Informationen zur Befragung finden Sie unter http://landkarte-kinderrechte.de/


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 13. Januar 2017