Nationaler Sozialbericht 2014: Positive Entwicklung in Deutschland

02.05.2014 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die EU-Mitgliedstaaten berichten der EU-Kommission regelmäßig über ihre Fortschritte im Bereich Sozialschutz und soziale Inklusion. Den Nationalen Sozialbericht 2014 für Deutschland hat das Kabinett nun beschlossen. Er zeigt eine positive Entwicklung der Lebenslagen.

So hat etwa die Zahl der Erwerbstätigen und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutlich zugenommen.

Was beschreibt der Bericht?

Der Nationale Sozialbericht 2014 umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014. Er befasst sich mit dem Thema der Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung, also auch der sozialen Inklusion. Hierbei wird auf die "Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung" hingewiesen. Sie ist Teil des "Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention". Der Bericht beschreibt zudem die Verbesserung bei den Renten sowie in der Gesundheitsversorgung.

Vorhaben der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum mehrere Initiativen ergriffen, um die soziale Situation in Deutschland zu verbessern. Dazu zählt zum Beispiel das Rentenpaket. Außerdem greift der Nationale Sozialbericht den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde ab dem 1. Januar 2015 auf. Auch das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel einer Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte in Unternehmen wird thematisiert.

Was ist schon auf den Weg gebracht?

Im Gesundheitsbereich geht der Bericht auf das bereits bestehende "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" ein sowie auf den schon geschaffenen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung. Die Regelungen entschärfen das Problem der Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, werden vor Überschuldung geschützt. Ausstehende Beiträge können erlassen werden, der Säumniszuschlag wird gesenkt.

Neuer Schwerpunkt

Ein neu aufgenommener thematischer Schwerpunkt im Nationalen Sozialbericht ist das Kapitel "Zugang zum Sozialschutz für junge Erwerbslose". Der Fokus liegt dabei besonders auf den umfangreichen Hilfestellungen zur beruflichen Eingliederung. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV), Kosten der Unterkunft, das "Bildungspaket" sowie der Krankenversicherungsschutz. Die Bundesregierung leitet den Bericht der Europäischen Kommission und dem Europäischen Sozialschutzausschuss zu. Auch Bundestag und Bundesrat bekommen den Bericht. Warum gibt es den Nationalen Sozialbericht?
Die EU-Mitgliedstaaten müssen jährlich über ihre Strategien und Fortschritte im Bereich Soziales berichten. Die Nationalen Sozialberichte bilden die Grundlage für den Bericht des Europäischen Sozialschutzausschusses über die strukturellen Sozialschutzreformen der Mitgliedstaaten im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014. Dieser Bericht wird im Oktober 2014 erscheinen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 08.04.2014