Nationaler Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Bundeskabinett hat einen Nationalen Aktionsplan 2.0 für Menschen mit Behinderung (NAP) mit insgesamt 175 Maßnahmen verabschiedet, wie die Bundesregierung mitteilt. Er wurde zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren bis 2021 entwickelt. Dabei gehe es um Beschreibungen, wie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gelingen soll. Der neue Aktionsplan ziele darauf ab, dass Inklusion als universelles Prinzip in alle Lebensbereiche Einzug hält, heißt es in einer Erklärung. Inklusion im Sinne der UN-BRK bedeute, gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dazu seien Rechtsetzungsvorhaben in Arbeit, wie die Reform der Eingliederungshilfe im geplanten Bundesteilhabegesetz, die aus dem "Fürsorgesystem" der Grundsicherung herausgeführt werden soll.  Schwerpunkt des NAP ist die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Dazu habe die Bundesregierung 2013 die Inklusionsinitiative auf den Weg gebracht. Mit verschiedenen Kampagnen und Aktionen sollen Unternehmen motiviert werden, mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung anzubieten. In Deutschland, so heißt es, werden auch weiterhin Werkstätten für diejenigen Menschen offen stehen, die dort gern arbeiten möchten. Behinderte können jetzt nach der Schule wählen, ob sie in einer Werkstatt oder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein möchten. Auch gemeinsame Bildung und duale Berufsausbildung für Menschen mit und ohne Behinderung soll selbstverständlich werden. So fördere die Bundesregierung seit vielen Jahren die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studentenwerk (DSW). Die Fördermittel steigen von 2015 bis 2018 auf rund 460.000 Euro pro Jahr. Die IBS berät Studierende, Studieninteressierte und Akteure aus Politik, Verbänden und Verwaltung. Mehr kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen Menschen mit Behinderung ausbilden. Unterstützt werden sie dabei vom Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA). Das KOFA berät zu Fördermaßnahmen oder sucht für Betriebe nach einer sozialpädagogischen Begleitung.  Mit dem KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" sollen Eigentümer und Mieter unterstützt werden. So können sie Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen. Der Bund stellte dafür im Jahr 2016 rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Initiative "Barrierefreiheit in Unternehmen" wird ebenfalls mit Bundesmitteln unterstützt. Sie soll insbesondere freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten zugutekommen, die ihre Praxen barrierefrei umbauen. Der barrierefreie Umbau von Bahnhöfen wird zur Hälfte vom Bund finanziert. In den Jahren 2016 bis 2018 stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung will erstmals eine Repräsentativbefragung in Auftrag geben, um erstmals umfassende Daten zur Teilhabesituation zu erlangen. Im Handlungsfeld Bewusstseinsbildung, das erstmals in den NAP Eingang fand, ist erklärtes Ziel, die UN-BRK und das Thema Inklusion in der breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Dies soll zu einem gesellschaftlichen Umdenken führen. Hintergrund: Die Bundesregierung hat den ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) am 15. Juni 2011 mit einer zehnjährigen Laufzeit beschlossen. Er umfasst 200 Maßnahmen. Mehr Informationen und Download des Aktionsplans unter http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/NAP/NAP_20/nap_20_node.html

Quelle: Presseinformation der Bundesregierung am 28. Juni 2016