Nationale Armutskonferenz veröffentlicht Parallelbericht zu sozialen Rechten

Erstmals beteiligt sich die Nationale Armutskonferenz (nak) am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt und hat einen eigenen Parallelbericht vorgelegt. Dieser zeigt, inwiefern Armut in Deutschland auch ein menschenrechtliches Problem darstellt. Anlass der Veröffentlichung war die Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen in der vergangenen Woche in Genf.

"Armut in Deutschland ist Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", so nak-Sprecherin Barbara Eschen. Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen: "Leider gilt weiterhin, dass Armutsbekämpfung von der Bundesregierung sträflich vernachlässigt wird." So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität - obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen von 4,8 Prozent auf 9,6 Prozent.

Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, so Eschen, sondern haben soziale Rechte. Hierzu gehöre das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Wohnung, Nahrung und Kleidung. Aber auch das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Gesundheit und soziale Sicherheit. Eschen hält Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger zugleich für problematisch: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen "fit für den Arbeitsmarkt" zu machen. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig." Beschäftigungspolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Hintergrund

Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen. Die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen
Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland aufzeigt.


Quelle: Pressemitteilung der Nationalen Armutskonferenz vom 21. September 2018