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Nach dem Urteil: Beratungsblatt für Träger veröffentlicht

Der Erwerbslosenverein tacheles e.V. hat zügig auf das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert und ein Beratungsblatt für erwerbslose Menschen und soziale Träger veröffentlicht. Da das Urteil ab sofort Wirkung entfaltet, können Betroffene unmittelbar handeln.

Zwar bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen bedeutenden Einschnitt in die bisherige Praxis der Jobcenter, doch noch sind die Sanktionen nicht ganz vom Tisch. Denn bekanntlich hat das Gericht entschieden, dass der Regelsatz in bestimmten Fällen weiterhin um 30% gekürzt werden darf. Dies darf allerdings nicht geschehen, wenn eine besondere Härte vorliegt, worauf der Erwerbslosenverein tacheles e.V. auf seiner Webseite hinweist. Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Jobcenter ist von Amts wegen dazu verpflichtet zu prüfen, ob eine besondere Härte vorliegt. Es kann demnach nicht ohne Prüfung davon ausgehen, dass kein Härtefall vorliegt. Die Beweispflicht läge somit bei der Behörde.

Tacheles e.V. weist auch darauf hin, dass die Sanktionsdauer nicht zwingend drei Monate dauern müsse. Das Gericht habe entschieden, dass die Grundlage hierfür die tatsächliche Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Menschen sei. Wenn also z.B. fehlende Unterlagen schnell eingereicht werden und der Grund für die Sanktionierung entfällt, muss dies das Jobcenter somit berücksichtigen.

Der Verein rät für bestimmte laufende Fälle zu einem zügigen Widerspruch ohne Begründung. Nähere Informationen und Details finden sich auf dem Online-Beratungsblatt des Vereins.