Monopolkommission fordert Ende der Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Monopolkommission hat in ihrem XX. Hauptgutachten die bestehende Wettbewerbssituation in der Kinder- und Jugendhilfe untersucht. Sie kommt darin zu dem ernüchternden Ergebnis, dass es immer noch erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von privat-wirtschaftlichen Leistungsanbietern in Deutschland gibt. In der Folge treten eine Überbürokratisierung, geringe Innovationen und/oder ein mangelndes Kostenbewusstsein auf. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK) fordert die Bundesregierung auf, endlich die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu beenden und hält die Notwendigkeit der Sicherstellung gleicher Voraussetzungen für alle Träger endlich für zwingend erforderlich. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Monopolkommission die Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe klar erkannt und auch benannt hat. Die weiterhin bestehenden deutlichen Wettbewerbshindernisse zu Lasten privater Dienstleistungsunternehmen müssen endlich beendet werden. Nur auf diese Weise kann die Vielfalt der Trägerlandschaft sichergestellt werden und können sich die bestmöglichen Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien entfalten“ erklärt VPK-Präsident Martin Adam. „Der VPK befürwortet das Vorantreiben einer konsequenten Umsetzung und Anwendung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für alle Leistungsangebote mit Rechtsanspruch. Es muss Schluss sein mit den diversen gesetzlichen Privilegien für gemeinnützige Anbieter zulasten von privaten Anbietern", so der VPK-Präsident weiter. „Das sollte die Bundesregierung in der noch zu erwartenden Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission berücksichtigen und durch entsprechende Gesetzesänderungen umsetzen“, fordert Adam abschließend.

Hintergrund

Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitäts- und kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien aktiv vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 14.07.2014