Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung veröffentlicht Gutachten zu Reformbedarf im Strafrecht bei Missbrauch von Minderjährigen

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig,hat am 14.04.2014 das von ihm im Jahr 2012 bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Lehrstuhl für Strafrecht an der Humboldt Universität Berlin, in Auftrag gegebene Gutachten:„Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch“ veröffentlicht. Rörig: „Nach Beginn der Ressortabstimmung zur Änderung des Strafgesetzbuches durch den Bundesjustziminister, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Gutachten von Prof. Hörnle zu veröffentlichen, auf das im Referentenentwurf mehrfach Bezug genommen wird. Ich begrüße sehr, dass Justizminister Maas den Gesetzesentwurf wie versprochen noch vor Ostern auf den Weg gebracht hat. Dies ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von KindernDie Forschungsergebnisse von Prof. Hörnle bestätigen den Reformbedarf bei der Strafbarkeit von Kindesmissbrauch und seiner strafrechtlichen Verjährung..“ Erste Forschungsergebnisse aus dem Gutachten von Prof. Hörnle wurden bereits im Juni 2013 auf dem 3. Hearing „Strafrecht“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vorgestellt. Gutachten zum Download sowie Informationen zum Hearing „Strafrecht“ unter: www.beauftragter-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.04.2014