Mindestvergütung bei Honorarlehrkräften für Integration auf 35 Euro angehoben

Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 hat der Bundesinnenminister eine Erhöhung der Mindesvergütung von dringend gebrauchten Lehrkräften für die stark nachgefragten Integrationskurse auf den Weg gebracht.  Integrationsträger sollen den selbständig beschäftigten Lehrkräften mindestens 35 Euro statt wie bisher 23 Euro je Unterrichtseinheit zahlen. Zur Sicherstellung der Mindestvergütung steigt auch der Kostenerstattungssatz, den Kursträger je Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhalten, von 3,10 Euro auf 3,90 Euro, wie das Bundesministerium des Inneren (BMI) mitteilt. In besonders gut ausgelasteten Kursen will es danach zugleich auf einen wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern achten, indem ab dem 21. Kursteilnehmer ein degressiver Satz von 2 Euro vorgesehen ist. Erklärte Ziele sind neben dem Erhalt der Qualität der Lehrangebote auch besondere Anreize für eine gute Kursauslastung und damit für eine Kapazitätsausweitung. Gut geschulte und motivierte Lehrkräfte in Integrationskursen leisten einen essenziellen Beitrag für eine gelingende Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer, heißt es.

Quelle: BMI-Pressemitteilung am 7. Juli 2016