Mindestlohnregelung wird in vielen Fällen umgangen

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam zeigt, dass der Mindestlohn zwar zu einer starken Steigerung niedriger Löhne geführt hat, aber dass längst nicht alle, die einen Anspruch darauf haben, ihn auch bekommen.

Basierend auf Angaben der Beschäftigten zu ihren monatlichen Gehältern und Arbeitsstunden im Rahmen der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) haben die StudienautorInnen ausgerechnet, dass im Jahr 2016 1,8 Millionen Personen, die anspruchsberechtigt waren, unter 8,50 Euro brutto pro Stunde verdienten, dem damaligen Niveau des Mindestlohns, wenn man ihre vertragliche Arbeitszeit zugrunde legt. Das sind eine Million weniger als im Jahr 2014, vor der Einführung des Mindestlohns, entspricht aber immer noch sieben Prozent aller anspruchsberechtigten ArbeitnehmerInnen. Diese Schätzung liegt deutlich über den Zahlen aus der amtlichen Statistik, die auf Angaben der ArbeitgeberInnen basiert (rund 1,1 Millionen für das Jahr 2016).

 „Offensichtlich – und keineswegs unerwartet –wird das Mindestlohngesetz nicht in jedem Betrieb eins zu eins umgesetzt", kommentiert Studienautorin Alexandra Fedorets, „Ergebnisse der Zollkontrollen und zahlreiche Medienberichte weisen auf Umgehungsstrategien durch intransparente oder inoffizielle Arbeitszeitvereinbarungen hin."

In einer separaten, vom SOEP in Auftrag gegebenen Umfrage, haben im August/September 2017 rund vier Prozent der Befragten angegeben, selbst von möglichen Umgehungsmaßnahmen des Mindestlohns seitens ihres Arbeitsgebers betroffen zu sein. Weitere 17 Prozent gaben an, jemanden in ihrem persönlichen Umfeld zu kennen, auf den das zutrifft.

"Auffällig ist, dass einige Gruppen von Beschäftigten, die unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau entgolten werden, besonders betroffen sind: Das trifft auf Mini-Jobber, Beschäftigte in kleinen Firmen und Ausländerinnen und Ausländer zu. Auch sind Frauen stärker betroffen als Männer und Beschäftigte im Osten stärker als im Westen", ergänzt Marco Caliendo von der Universität Potsdam, Mit-Autor der Studie. So verdienen, auf Basis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit, 13 Prozent aller anspruchsberechtigter Frauen weniger, als ihnen zusteht – doppelt so viele, wie das bei Männern der Fall ist (sechs Prozent). Bei den geringfügig Beschäftigten werden 43 Prozent zu gering entlohnt, in Ostdeutschland trifft das auf 15 Prozent der anspruchsberechtigten Beschäftigten zu (Westdeutschland: neun Prozent).

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Quelle: Presseinformation des DIW Berlin vom 6. Dezember 2017