Mindesthaltelinie in der Lohnfindung - Und nicht mehr? Diskussionspapier veröffentlicht

Das Institut für Wirtschaftspolitik (iwp) an der Universität zu Köln hat sich anlässlich der dritten Pflegemindestlohn-Kommission mit der Frage befasst, wie die Besonderheit einer solchen Kommissionslösung in der Lohnfindung zu beurteilen ist. Ebenso ging es den wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dabei um die Frage der Wirkung einer weiteren Erhöhung der Pflegemindestlöhne. In dem jetzt veröffentlichten Diskussionspapier zum Thema „Helfen höhere Mindestlöhne in der Pflege?" mahnt das Wissenschaftsteam um Dr. Steffen J. Roth, iwp-Geschäftsführer, zur unbedingten Zurückhaltung und spricht von möglichen "Tarifautonomie gefährdenden Signalwirkungen" , wenn Entscheidungen in der Pflegemindestlohnkommission zu weitreichend ausfallen würden.

Aus ökonomischer Sicht bleibe vollkommen unklar, warum neben einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn noch ein branchenspezifischer Mindestlohn benötigt wird. Einmal vorhanden, lohne es sich darüber nachzudenken, den branchenspezifischen Mindestlohn langfristig mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn konvergieren zu lassen oder wenigstensden Abstand nicht zu vergrößern. Insbesondere sollte aber auf eine Differenzierung der
Mindestlöhne verzichtet werden. Schließlich müsste sich ein durch die Politik gewährter Schutz, der so dringend erscheint, dass zu seinen Gunsten massi
ve Einschnitte in die grundsätzlich anerkannte Tarifautonomie in Kauf genommen werden, auf eine Mindestsicherung, also auf eine untere Haltelinie beschränken, heißt es im Fazit.

Auch der Arbeitgeberverband privater bezieht sich dieser Tage auf das Diskussionspapier. „Das Diskussionspapier macht deutlich, dass wir in der Pflegemindestlohnkommission keine Ersatztarifverhandlungen führen sollten. Das gefährdet langfristig die grundgesetzlich geregelte Tarifautonomie, entmündigt die bewährte Tarifpartnerschaft in unserer Sozialen Marktwirtschaft und weckt Begehrlichkeiten zu staatlichen Lohnregulierungseingriffen auch in andere Wirtschaftsbranchen", so bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle.

Das 37-seitige Diskussionspapier finden Sie auf den iwp-Internetseiten unter https://www.iwp.uni-koeln.de


Quelle: www.iwp.de, Stand 27. Februar 2017, Pressemitteilung des bpa-Arbeitgeberverbandes vom 24. Februar 2017