Menschenrechtsinstitut gegen spezielle Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge aus West-Balkanländern

22.06.2015 | Sozialpolitik | Nachrichten

Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt sich entschieden gegen angebliche Vorschläge des Bundesinnenministeriums, Asylsuchende aus Staaten des Balkans aus dem regulären Verteil-Verfahren herauszunehmen und in speziellen Aufnahmezentren unterzubringen. Eine Asylpolitik, in der Menschen nach ihrer Herkunft kategorisiert und abgesondert werden, ist aus menschenrechtlicher Perspektive deutlich zurückzuweisen. Dass das Asylrecht ein Individualrecht ist, das jedem einzelnen Menschen zusteht, geht bei einem solchen Ansatz völlig verloren. Eine Segregation nach Herkunft verstößt gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot. Ein menschenrechtlicher Ansatz in der Asylpolitik verlangt angesichts der steigenden Zahl von Schutzsuchenden in Deutschland Schritte, die in eine andere Richtung weisen: Dazu gehört, dass die Strukturen für menschenwürdige Aufnahmebedingungen dringend ausgebaut werden müssen. Zugleich müssen die Kommunen, in denen die Menschen ankommen, ausreichend durch finanzielle Ressourcen unterstützt werden. Die Zugänge beim Recht auf Bildung und Schulbesuch für Kinder wie auch bei der Ausbildung sind zu gewährleisten. Um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards im Asylverfahren zu garantieren, ist insbesondere ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Bearbeitung der Asylanträge erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 08.05.2015