Mehr Sachverstand geht nicht

08.07.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

Bericht des Expertenbeirats zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist gute Grundlage für die Umsetzung - es fehlen allein die politischen Endscheidungen.

Berlin – „In Sachen Pflege ist jetzt die Politik am Zug. Sie muss gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode die notwendigen Entscheidungen treffen“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich der Übergabe des Expertenbeiratsberichts zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Gesundheitsminister Daniel Bahr. Der Abschlussbericht sei umfassend und differenziert. „Aus unserer Sicht hat der Beirat gute Arbeit geleistet. Der Bericht bietet der Politik durch verschiedene und ausführliche Darstellung von Handlungsoptionen eine sehr gute Grundlage für die politische Umsetzung“, erläutert Löher. Auf die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weisen Verbände, Organisationen und Expert/innen aus dem Pflegesektor seit Jahren hin. Durch den gegenwärtigen verrichtungsbezogenen Begriff werden insbesondere demenzkranke Personen, aber auch andere psychisch Kranke oder Pflegebedürftige mit geistiger Behinderung nicht ausreichend als Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich differenziert an den Lebenslagen orientiert und auf den Grad der Selbständigkeit abstellt, ermöglicht eine gerechtere Berücksichtigung der unterschiedlichen Beeinträchtigungen von Menschen. Der Expertenbeirat hat – neu formiert – die Arbeit des ersten Beirats fortgesetzt. Der Beirat 2009 hatte in seinem Abschlussbericht ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit sowie ein neues Begutachtungsverfahren vorgeschlagen. Aufgabe des neuen Beirats, in dem auch der Deutsche Verein mitgewirkt hat, war es, auf Basis der Empfehlungen des ursprünglichen Beirats die fachlichen, administrativen und rechtstechnischen Fragen zu klären. Dies betrifft zum einen das Neue Begutachtungsassessment (NBA) und die inhaltliche Ausgestaltung des Leistungsrechts, zum anderen die gesetzliche Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und die Ausgestaltung der Leistungsinhalte. Darüber hinaus gibt der Beirat Empfehlungen zur Gestaltung der Leistungshöhen, der Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen, zum Leistungserbringungsrecht sowie zur Gestaltung des Systemübergangs. Berichtsabschließend empfiehlt er einen Zeitplan für den Systemübergang und geht insofern von einem Einführungsprozess von mindestens 18 Monaten aus. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 28.06.2013
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