Mehr Rechtssicherheit benötigt

Deutscher Fundraising Verband fordert Reformierung des Gemeinnützigkeitsrechts

„Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ So beginnt Paragraph 52 der Abgabenordnung, der definiert, welche Einrichtungen in Deutschland als gemeinnützig gelten. Der Organisation Attac wurde dieser Status vor wenigen Tagen vom Finanzamt aberkannt. Ihre Aktivitäten sollen „allgemeinpolitischer Ziele“ verfolgen und damit keine selbstlose Förderung der Allgemeinheit mehr sein. Der Deutsche Fundraising Verband (DFRV) ist der Meinung, dass der Fall Attac verdeutlicht: Das Gemeinnützigkeitsrecht in Deutschland muss dringend reformiert werden. „Die aktuelle Gesetzesfassung bietet den Organisationen keine Rechtssicherheit gegenüber den Finanzämtern. Dafür lässt sie einfach zu viel Spielraum und ermöglicht Ungleichbehandlungen von Finanzamt zu Finanzamt“ erklärt DFRV-Geschäftsführer Arne Peper. Dabei ist der Status der Gemeinnützigkeit für das Überleben vieler Organisationen zentral. Nicht nur wegen der Befreiung von Ertrags- und Vermögenssteuern, sondern auch für das Einwerben von Spenden. Auch wenn ein Spender eventuell keinen Wert auf eine steuerliche Absetzbarkeit seiner Spende legt, so ist der Status der Gemeinnützigkeit für viele doch eine Art von „Siegel“, das die Seriosität der betreffenden Organisation zusichert. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit hätte für viele Vereine und Verbände dann die Insolvenz zur Folge, da keine Drittmittel mehr generiert werden können. Der Deutsche Fundraising Verband
Dem Deutschen Fundraising Verband gehören rund 1300 Mitglieder an. Er vertritt die Interessen sowohl der einzelnen Fundraiser als auch der im Dritten Sektor tätigen gemeinnützigen Organisationen und der sie unter-stützenden Dienstleister in Deutschland, fördert die Professionalisierung des Berufszweigs sowie die Umsetzung ethischer Prinzipien in der Branche.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Fundraising Verbandes e.V.vom 24.10.2014