Mehr Kuren für Mutter-/Vater-Kind

Kleine Bundestagsanfrage zur Versorgungssituation

Seit 2012 bewilligen die Krankenkassen wieder mehr Mutter-/Vater-Kind-Kuren, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der genehmigten Kuren stieg von rund 121.000 im Jahr 2012 auf knapp 135.000 im Jahr 2014, die Zahl der Ablehnungen verringerte sich im Gegenzug von 19.744 im Jahr 2012 auf 18.256 im Jahr 2014. Damit wurden 2014 88,3 Prozent der Anträge auf eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur genehmigt. Nach Kritik an der Bewilligungspraxis hatten sich den Angaben zufolge der GKV-Spitzenverband, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes (MDS), die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Müttergenesungswerk (MGW) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) Anfang 2012 auf eine überarbeitete Fassung der "Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation", die Grundlage für die Entscheidungen der Krankenkassen ist, verständigt. Die Krankenkassen dürfen solche Kuren nur in Einrichtungen genehmigen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Das Vertragssystem soll die Qualität und Effizienz der Leistungen sichern. Die Vergütungen seien allerdings nicht Bestandteil der Versorgungsverträge. Sie würden zwischen den einzelnen Krankenkassen und den Einrichtungsträgern frei vereinbart. Im Konfliktfall könne eine Schiedsstelle angerufen werden. Dieser Mechanismus ist nach Ansicht der Bundesregierung sachgerecht. Derzeit gibt es in Deutschland 138 Einrichtungen, mit denen ein solcher Versorgungsvertrag nach Paragraf 111a SGB V besteht. Vor zehn Jahren waren es noch 159. Die meisten Einrichtungen dieser Art gibt es aktuell in Niedersachsen (33), Bayern (23), Mecklenburg-Vorpommern (22), Schleswig-Holstein (22) und Baden-Württemberg (16).

Quelle: Heute im Bundestag, 6. April 2016