Manuela Schwesig: Leistungen für contergangeschädigte Menschen gerechter verteilen

16.06.2016 | Gesundheitswesen

Zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden, hat das Bundeskabinett einen Bericht über die Auswirkungen der letzten Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Ein wichtiges Ergebnis des von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Berichts: Die Leistungen für jene Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden, müssen weiterentwickelt werden. Das teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit. Zwei externe Gutachten, die die Basis für den Bericht bilden, belegen laut BMFSFJ, dass aus Sicht der Betroffenen viele ihrer Bedarfe nicht abgedeckt sind, und das Verfahren zu kompliziert ist. Die Conterganstiftung gewährt Leistungen an rund 2.700 Betroffene weltweit.  Neben Kapitalentschädigungen, Conterganrenten sind das auch seit 2013 neue Leistungen für spezifische Bedarfe durch das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz. Leistungen vor allem für medizinische Bedarfe umfassen nach Informationen des BMFSFJ
  • Rehabilitationsleistungen,
  • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie
  • zahnärztliche und kieferchirurgische Versorgung
Für spezifische Bedarfe stehen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung. Allerdings werde dieser Betrag durch die Betroffenen nicht ausgeschöpft, heißt es. Von August 2013 bis Ende 2015 wurden demnach nur rund fünf Millionen Euro bewilligt. Leistungen für spezifische Bedarfe werden als Unterstützung im konkreten Einzelfall auf Antrag gewährt, so das BMFSFJ. Anstelle von Leistungen für spezifische Bedarfe im Einzelfall werde empfohlen, künftig pauschale Zahlungen zu leisten. Diese Pauschalbeträge sollen nach der Schwere der Schädigung bemessen werden. Manuela Schwesig: "Vielen Menschen wurde großes Leid angetan. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung für die Folgen des Contergan-Skandals auch weiterhin nachkommen. Tausende von Kindern sind durch das in Deutschland hergestellte Medikament Contergan geschädigt worden. Heute sind diese Männer und Frauen erwachsen. Sie sind heute im Alter von Mitte bis Ende 50 und gehen auf das Seniorenalter zu. Viele berichten, dass sie schneller altern. Da sie im Alltag nur bestimmte Teile ihres Körpers einsetzen konnten, leiden sie zum Teil an massiven Verschleißerscheinungen. Der Bericht macht deutlich, dass es an der Zeit, ist die Unterstützungsleistungen weiterzuentwickeln - pauschal, unbürokratisch und ohne langwierige Einzelprüfungen." Man verspricht sich durch die Auszahlung pauschaler Beträge eine enorme Verringerung des Aufwandes für die Gewährung der Leistungen, ein Abbau der Bürokratie und eine Erleichterung für Betroffene, bei der Conterganstiftung für behinderte Menschen ihre Ansprüche geltend zu machen. Die contergangeschädigten Menschen erhielten die Beträge zur freien Verfügung und könnten damit selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden. Für die Einführung einer Pauschalierung ist eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes nötig. Der Bericht wurde  dem Deutschen Bundestag zur weiteren Entscheidung zugeleitet. Mehr Informationen des BMFSFJ unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=225796.html

Quelle: Aktuelle Meldung aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8. Juni 2016