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LSVD fordert europaweite Gleichstellung für Regenbogenfamilien

Zu den Europawahlen fordert der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt.

Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel nur in den EU-Ländern anerkannt, in denen die entsprechenden Rechtsnormen bereits im nationalen Recht verankert sind. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU, da die betroffenen Paare und Familien bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste erleiden. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hinsichtlich der zuletzt durch Justizministerin Barley angestoßenen Initiative zur Reform des Abstammungsrechts zeigt sich die Vertretung der Lesben und Schwulen nur zum Teil zufrieden. So erklärt Vorstandsmitglied Gabriela Lünsmann:, "Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt." In anderen wichtigen Fragen stünden jedoch entscheidene wichtige Schritte noch aus. Eine unterschiedliche rechtliche Behandlung bei Samenspenden und künstlicher Befruchtung sei "nicht sachdienlich". Auch hier sei eine vollständige Gleichstellung notwendig.

Von einer rechtlichen Ungleichbehandlung sind zahlreiche Kinder betroffen. Lünsmann: "Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen."



Quelle: Pressemitteilung des LSVD vom 3.5.2019