Lokale Familienzeitpolitik entlastet auch Kommunen

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur lokalen Familienzeitpolitik. Auf einander abgestimmte Arbeits-, Öffnungs- und Verkehrszeiten entlasten Familien und Kommunen.

Berlin – Im eng getakteten Alltag von Familien wird Zeit immer wieder zur maßgeblichen Ressource. Schul- und Kitazeiten müssen miteinander und mit den eigenen Arbeitszeiten in Einklang gebracht werden. Dass die Sprechzeiten von Ämtern oder der öffentliche Nahverkehr die Belange der Familien berücksichtigen, ist keine Selbstverständlichkeit. Familien erleben dadurch immer wieder hohen Zeitdruck und Zeitkonflikte. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich daher für die Umsetzung zeitpolitischer Ansätze aus, die Familien  in ihrer täglichen Zeitplanung entlasten. Der lokalen Ebene kommt dabei eine besondere Rolle zu. Lokale Familienzeitpolitik zielt darauf ab, wichtige Taktgeber vor Ort besser aufeinander abzustimmen. In der Ausgestaltung der örtlichen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen sollten die zeitlichen Belange der Familien stärker als bislang berücksichtigt und unnötige Wegezeiten, wo möglich, verkürzt werden. Der Deutsche Verein ist davon überzeugt, dass es wichtig ist, mehr Kommunen in Deutschland für die Umsetzung zeitpolitischer Maßnahmen für Familien zu gewinnen. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele guter Praxis, die aufzeigen, wie solche Initiativen im Rahmen der kommunalen Familienpolitik verankert werden können. Die Empfehlungen sind abrufbar unter: http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-30-12-Empfehlungen-lokale-FamZeitPol Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 25.06.2013
www.deutscher-verein.de