Lohngerechtigkeit nun gesetzlich voranbringen?

Gender Pay Gab sinkt nur leicht

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilte mit, dass sich bereits ein Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen in der Frühabstimmung befindet. Er soll das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" besser zur Geltung bringen. Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte gegenüber der Presse klar: „Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss kommen. Wir können es nicht dem Zufall überlassen, ob Frauen von einer ungerechten Bezahlung erfahren. Deshalb sieht das Gesetz einen individuellen Auskunftsanspruch vor." Weiter sagt er: "Mit dem Gesetz wollen wir mehr Transparenz bei den Lohnstrukturen als Teil einer modernen Arbeitswelt und eines modernen, nachhaltigen Personalmanagements etablieren. Jedes Unternehmen muss ein Interesse daran haben, sich mit der Frage der Lohngerechtigkeit auseinander zu setzen." Neben dem individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte sind laut Ministerium im Gesetz die Regelung von betrieblichen Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit sowie die Einführung von Berichtspflichten vorgesehen. Es soll noch im Jahr 2016 im Deutschen Bundestag behandelt werden. Nach Jahren der Stagnation des Lohnunterschieds zwischen Frauen und Männern ist es nun erstmals wieder zu einer Reduzierung des Gender Pay Gap* von 22 auf 21 Prozent gekommen. Die neue Bewegung in Sachen Lohngerechtigkeit sei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu verdanken, heißt es aus dem Ministerium. Kleindiek schlussfolgerte: „Das könne nur der Anfang sein. Denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer.“ * Als Gender Pay Gab, oder kurz GPG, wird in der Sozialökonomie der geschlechtsspezifische Lohnunterschied bezeichnet. Angegeben wird er als Prozentanteil des Durchschnittslohnes (Brutto) bei Männern.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.3.2016