Lebenshilfe: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom

Zu einem Vorbericht für den Bluttest auf Down-Syndrom, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen in die aktuellen Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht hat, nimmt die Bundesvereinigung Lebenshilfe offiziell Stellung: „Dieser Bericht stützt sich ganz wesentlich auf Studien, bei denen das Institut selbst große Verzerrungen festgestellt hat – das ist wissenschaftlich nicht seriös", kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D

Die Lebenshilfe fordert ine Ergänzung des Vorberichtes, wie international üblich, die den Mitgliedern des G-BA eine sinnvolle Beratung ermöglicht. Weiter beanstandet sie, dass im Bericht eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom berechnet wird, die weder medizinisch sinnvoll noch rechtlich zulässig sei. Eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom darf es nicht geben, dies widerspricht den Anforderungen im Gendiagnostikgesetz", betont Schmidt.

Ausführliche Informationen und die Stellungnahme der Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de/de/presse/2018/artikel/vorbericht-zum-bluttest-auf-down-syndrom-fuer-gemeinsamen-bundesausschuss-837779530.php?listLink=1


Quelle: Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 24. Januar 2018