Langzeitarbeitslose: Experten machen sich stark für 2. Chance mit öffentlich geförderter Beschäftigung

Auf Einladung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge berieten rund 80 Expertinnen und Experten aus dem gesamten Bundesgebiet in Berlin über neue Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit. Ein zentrales Ergebnis der Expertentagung: Öffentlich geförderte Beschäftigung sei notwendig! Insbesondere wenn es darum geht, langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien, die ins soziale Abseits zu geraten drohen, wieder in die Gesellschaft zurückzuholen.

Um Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken, brauchen Langzeitarbeitslose nach Ansicht der Experten eine zweite Chance auf dem Arbeitsmarkt. Denn trotz anhaltend guter Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kommt der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nur schwer voran. Besonders schwer hätten es Arbeitslose, die schon lange ohne Job sind. Für die Betroffenen und ihre Familien bedeuten langjährige Arbeitslosigkeit nicht nur erhebliche materielle Einschränkungen. „Mit zunehmender Dauer gehen Fähigkeiten verloren, die im Betrieb gefordert sind. Damit einher geht ein Verlust an sozialer Teilhabe, soziale Ausgrenzung wird erlebt", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Für die Gesellschaft verursache Arbeitslosigkeit nicht nur Kosten. Es gehe auch Arbeitskraft verloren, die in vielen Bereichen – Stichwort Fachkräftemangel – gebraucht würde. Öffentliche Förderung solle sich an Menschen richten, die schon lange arbeitslos sind. Aufgrund ihres Alters, fehlender Qualifikation, gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer individueller Problemlagen. Sie sollten eine Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Ziel sei es, Stabilität, Fähigkeiten und Selbstvertrauen zu entwickeln und Kontakte zu knüpfen, die für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind. Die Förderung solle bei öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Arbeitgebern möglich sein. 


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 16. Oktober 2017