Kristina Schröder: "Gesetz zur vertraulichen Geburt ist ein Meilenstein bei der Unterstützung für Schwangere in Not"

Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) einen von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt endgültig beschlossen. Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb medizinischer Einrichtungen so unnötig wie möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden. Außerdem haben vertraulich geborene Kinder die Möglichkeit, später ihre Herkunft zu erfahren. "Müttern die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt unter bestmöglichen medizinischen und rechtlichen Umständen für ihr Kind und sie selbst zu geben, war mir wirklich ein Herzensanliegen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Nach dem Bundeskinderschutzgesetz und dem Gesetz zum Hilfetelefon 'Gewalt gegen Frauen' ist es bereits das dritte Gesetz aus meinem Haus, das der Deutsche Bundestag ohne Gegenstimmen beschlossen hat. Ich bin sehr froh, dass es uns auch hier gelungen ist, ein Zeichen der Geschlossenheit für die Schutzbedürftigen in unserem Land zu setzen." Zielgruppe für eine vertrauliche Geburt sind Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Das Gesetz soll den Müttern für eine genügend lange Dauer die Anonymität der Daten garantieren, damit die Mütter tatsächlich Zutrauen in die Schutzsphäre der vertraulichen Geburt bekommen. Gleichzeitig haben die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Chance, ihre eigene Identität festzustellen. Zudem soll das Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere ausgebaut werden. Wenn der Bundesrat zustimmt, können die Neureglungen zum 1. Mai 2014 in Kraft treten, damit die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung getroffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs. Die vertrauliche Geburt soll Angebote anonymer Geburt künftig ersetzen und eine echte Alternative zu Babyklappen sein. Babyklappen sind wissenschaftlich höchst umstritten und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Mit der vertraulichen Geburt schafft die Bundesregierung erstmals ein legales und rechtssicheres Angebot für alle Betroffenen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2013
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