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Kosten der Unterkunft werden häufig nicht voll übernommen

01.12.2018 | Sozialpolitik | Nachrichten

Dem MDR-Magazin "Exakt" liegt die Antwort einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vor. In mehr als einer halben Million Fällen haben die Ämter nicht die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Durchschnittlich gingen den Bedürftigen monatlich ca. 80 EUR verloren.

In rund 588.000 Fällen deutschlandweit haben Ämter den sogenannten Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr nicht die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkenfraktion im Bundestag hervor, die dem MDR-Magazin "Exakt" vorliegt. Demnach sind etwa 18 Prozent aller 3,26 Millionen Bedarfsgemeinschaften betroffen. Die offene Differenz betrug je Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 80 Euro monatlich. Das fehlende Geld müssen die ALG-II-Empfänger teilweise von ihrem Regelsatz bezahlen, der eigentlich für Ausgaben für Essen und den Alltag bestimmt ist.

Der Paritätische Gesamtverband hat die Jobcenter aufgefordert, die Kosten der tatsächlichen Miete stärker zu berücksichtigen. "Wohnen ist ein Menschenrecht. Die vielen Fälle nicht übernommener Wohn- und Heizungskosten sind deshalb ein Alarmsignal", sagte Dr. Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband MDR "Exakt". Die Leistungen der Jobcenter müssten deshalb die Kostensteigerungen für Mieter berücksichtigen und die angemessenen Kosten vollständig übernehmen. "Wer dennoch umziehen muss, dem ist dafür eine ausreichende Frist einzuräumen", sagte Dr. Rock weiter.

Mehr als ein Drittel der eingereichten Klagen sind erfolgreich 

Die Bescheide über die Kosten der Unterkunft haben besonders häufig zu Klagen gegen Jobcenter geführt. In Sachsen wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit mit Stand Oktober dieses Jahres 4.332 Klagen gegen die Festlegungen der "Kosten der Unterkunft" registriert. In Sachsen-Anhalt waren es 4.734, in Thüringen 973. Die Anteile der stattgegebenen Klagen lagen im vergangenen Jahr in Sachsen bei 41,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 43,5 und in Thüringen bei 34,9.


Quelle: Exklusivmeldung des MDR vom 29.11.2018