Kindesmissbrauch: Opferfonds soll bis zum Herbst kommen

Der Hilfsfonds für die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch soll bis Herbst kommen. Das sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vor einem Treffen der Mitglieder des Runden Tisches Kindesmissbrauch. Notfalls werde der Bund allein handeln.

Vor gut einem Jahr hatte der Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch mit Vertretern von Bund, Ländern, Verbänden, Kirchen und Betroffenen Empfehlungen gegeben. Nun zogen seine Mitglieder Bilanz. Ein zentrales Anliegen des Runden Tisches war die Einrichtung eines Hilfesystems für die Betroffenen, die auch noch nach Jahren an den Folgen des Missbrauchs in ihrer Kindheit und Jugend leiden. Soweit dieser Missbrauch in Einrichtungen stattgefunden hat, stehen diese Institutionen in der Verantwortung. Bei Missbrauch im familiären Bereich aber können nur Bund und Länder ein solches Hilfesystem finanzieren. Der Runde Tisch hat daher 2011 vorgeschlagen, einen Fonds einzurichten. In diesen sollten Bund und Länder je 50 Millionen einzahlen.

Länder sind gefordert

Der Bund hatte bereits bei der Abschlusssitzung des Runden Tisches im November 2011 zugesagt, sich mit 50 Millionen Euro an diesem Fonds zu beteiligen. Eine Zusage der Länder steht nach wie vor aus. Einzig Bayern ist bislang bereit, ebenfalls in den Fonds einzuzahlen. "Es ist für mich vollkommen klar, dass wir noch in dieser Legislaturperiode diesen Fonds auf den Weg bringen müssen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Die Länder müssten ihren Verpflichtungen aber ebenfalls nachkommen. Sie sei sich aber sicher, "dass mit dem heutigen Tag da Bewegung reinkommt." Sie bekräftigte aber auch die Bereitschaft der Bundesregierung, den Fonds notfalls nur mit den 50 Millionen Euro des Bundes einzurichten. Auch aus den anderen Ministerien gebe es für ein solches Vorgehen "positive Signale".

Clearingstelle soll Ansprüche der Opfer klären

Ziel bleibt die Einrichtung eines Hilfesystems, das alle Opfer von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend erfasst, die keine oder unzureichende Hilfen aus den bestehenden sozialen Leistungssystemen erhalten. Die Vorbereitungen für eine unabhängige Clearingstelle, sind so gut wie abgeschlossen. Sie soll bereits in den kommenden Wochen ihre Arbeit aufnehmen, betonte Schröder. Diese Einrichtung soll über die ergänzenden Hilfeleistungen entscheiden. Der Opferhilfsverein "Weißer Ring" werde in regionalen Anlaufstellen Missbrauchsopfer bei der Antragstellung unterstützen, so die Ministerin.

Opferschutzgesetz soll bald kommen

Eine weitere Forderung des Runden Tisches war auch die Stärkung der Opferrechte. Das Kabinett hatte bereits 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Diesem zufolge sollen unter anderem die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche statt nach drei erst nach 30 Jahren verjähren. Der Gesetzentwurf liegt seit Monaten zur Beratung im Rechtsausschuss. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte, dass das Opferschutzgesetz "noch in dieser Legislaturperiode" verabschiedet werden müsse. Es wäre ein "verheerendes Signal", wenn das Gesetz scheitern würde. Die Bundesregierung hatte den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch im April 2010 mit Vertretern von Schulen, Kirchen und Opferverbänden einberufen, um über Konsequenzen aus den zahlreich bekannt gewordenen Fällen sexuellen Missbrauchs zu beraten. Im November 2011 hatte er seinen Abschlussbericht vorgelegt, der zahlreiche Empfehlungen enthielt.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 20.02.2013