Keine Verbesserungen für die stationäre Suchtkrankenhilfe

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sorgt für Kritik, doch hält es für Akutkrankenhäuser und Einrichtungen der Altenpflege immerhin geringfügige Verbesserungen bereit. Unberücksichtigt bleibt in dem zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tretenden Gesetz jedoch der Reha-Bereich, und somit auch das breite Feld der stationären Suchtkrankenhilfe.

Auch die rund 170 Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbands für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) bleiben hiermit außen vor. Hierdurch ist zum einen zu befürchten, dass sich die wirtschaftliche Situation der Suchtreha-Kliniken weiter verschlechtert, zum anderen ist damit zu rechnen, dass die vom Gesetz profitierenden Pflegebereiche, vor allem Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen, die Mitarbeiter/innen der Rehakliniken abwerben. Durch die sogenannte Grundlohnbindung in der medizinischen Rehabilitation ist es den Kliniken praktisch unmöglich, die Gehälter ihrer Angestellten an das Niveau der Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen anzupassen. Der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe fordert daher eindringlich eine Gleichbehandlung der Pflegebereiche.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands für stationäre Suchtkrankenhilfe