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Kein offener Zugang mehr zu Jobcentern und Arbeitsagenturen - Terminabsagen nicht erforderlich

Die COVID19-Pandemie hat auch die Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkassen fest im Griff. Aus Infektionsschutzgründen untersagt die Bundesagentur bis auf weiteres den Zutritt in die Gebäude. Telefonische Terminabsagen sind wegen Überlastung derzeit nicht erforderlich, Betroffene haben keine Sanktionen zu erwarten.

Die Corona-Krise zeigt: Nicht nur Krankenhäuser, Polizei und Ämter gehören zur unverzichtbaren Infrastruktur eines Landes. In einem ausgebauten Sozialstaat sind auch die oftmals gescholtenen Arbeitsagenturen und Jobcenter in Krisenzeiten von enormer Bedeutung. Wenn selbst Großkonzerne wie VW und Daimler ihre Produktion ausstzen und für ihre Mitatbeiter*innen Kurzarbeitergeld beantragen, dann zeigt das, welches Ausmaß die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise annehmen. 

Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter sind dazu angehalten, eingehende Neuanträge schnell und unbürokratisch zu bearbeiten. Das hat zwangsläufig zur Folge hat, dass der 'Normalbetrieb' aktuell nur eingeschränkt funktionieren kann. Aus diesem Grund weist die Bundesagentur (BA) darauf hin, dass auch länger vereinbarte Termine von Leistungsempfänger*innen derzeit nicht abgesagt werden müssen. Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung der BA: "Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen." Hintergrund ist, dass aufgrund der hohen Nachfrage das Telefonnetz der BA teilweise zusammengebrochen war. Die Bundesagentur berichtet, in den letzten Tagen sei die Menge an Anrufen um das Zehnfache höher gewesen als üblich.