Kampfansage gegen Schwarzarbeit bei der Betreuung in Privathaushalten

08.08.2015 | Altenhilfe | Nachrichten

Seit jeher setzt sich der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) für eine legale Vermittlung von Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft, auch bekannt als sogenannte „Rund um die Uhr Betreuung“, ein. Eine Selbstverpflichtung lässt den Forderungen nun Taten folgen.  Um Schwarzarbeit und Umgehung des Mindestlohns zu bekämpfen, hat der VHBP e.V. eine Selbstverpflichtung formuliert, zu deren Einhaltung sich alle 30 Mitgliedsunternehmen verpflichten. Die Mitglieder gewährleisten damit, dass wesentliche Qualitätskriterien erfüllt sind. Folgende Einzelheiten müssen bspw. bei der abhängigen Beschäftigung (Entsendung) schriftlich fixiert und geregelt sein (u.a.): 
  • Begrenzung der Wochenarbeitszeit sowie Regelungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit
  • Zahlung des Mindestlohns
  • Umstände entgeltfreier Rufbereitschaft oder entgeltpflichtiger Bereitschaft (der Betreuungsperson darf bspw. das Wohnen im Haushalt des Kunden angeboten werden, aber sie darf nicht unentgeltlich verpflichtet sein, über die Arbeitszeit hinaus im Haushalt des Kunden anwesend zu sein)
  • Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung)
Vermittler selbständiger Betreuungspersonen sichern zu, dass (u.a.) folgende Kriterien erfüllt sind:
  • Ausschluss von Scheinselbständigkeit
  • Vorliegen von Gewerbeanmeldung und Steuernummer
  • Krankenversicherungsschutz (nicht nur Reisekrankenversicherungen)
  • Haftpflichtschutz
  • Kenntnisnahme über ggf. selbst zu leistende Sozialversicherungsbeiträge
Alle Kriterien sind dem Verband schriftlich nachzuweisen, dies gilt auch für Dienstleistungen von Kooperationspartnern der Vermittler. Der VHBP e.V. wird das Vorliegen der Nachweise in jährlichen Stichproben durch unabhängige, externe Personen auditieren.  „Nur mit verpflichtenden und überprüfbaren Standards gelingt es uns, die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft aus ihrer vermeintlichen Grauzone heraus zu holen. Das ist Grundlage für unsere Forderung, neben ambulanter und stationärer Pflege die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch externe Personen als dritte Versorgungssäule anzuerkennen und zusätzlich zu fördern“, macht Frederic Seebohm, Geschäftsführer des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) die Wichtigkeit dieser Selbstverpflichtung deutlich. 

Über den VHBP e.V.

Am 14.04.2014 wurde der „Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.“ mit Sitz in Bonn gegründet und ist der mitgliederstärkste Verband der Branche. Der Verband ist die erste unabhängige, europaweite Interessensvertretung von Anbietern und Dienstleistern der sogenannten häuslichen 24-Stunden-Betreuung und setzt sich für eine legale und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld ein.

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. vom 18.06.2015