Jahressteuergesetz 2013 gescheitert: Ein harter Schlag für Berufsbetreuer/innen

22.01.2013 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Mit großem Unverständnis reagiert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen auf das Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und die Koalitionsfraktionen haben sich gestern darauf verständigt, das Gesetz zu kippen. Damit wird der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nicht vom Bundestag beschlossen und die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer/innen kann vorerst nicht in Kraft treten. "Das ist ein harter Schlag für alle beruflich tätigen Betreuer/innen", sagt der Vorsitzende des BdB Klaus Förter-Vondey. "Dies ist umso bitterer, zumal die Umsatzsteuerbefreiung nicht streitig war - weder zwischen den Bundestagsfraktionen noch zwischen Bund und Ländern.“ Bereits Anfang 2012 sprachen sich die Oberfinanzbehörden der Länder für die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer/innen aus. Das Bundesfinanzministerium hat sie in das Gesetzgebungsverfahren gegeben und wurde darin vom Bundesjustizministerium unterstützt. Nach der Beschlussfassung im Bundestag hatte der Bundesrat das Gesetz abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, der in den meisten Fragen – bis auf die steuerliche Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften – Einigkeit erzielt hatte. Dieser Einigungsvorschlag wird nun nicht zum Tragen kommen. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert Regierung und Opposition nun auf, einen Weg zu finden, damit die dringend benötigte und unstreitige Regelung in Kraft treten kann. "Zumal die jüngste Rechtsprechung des EuGH darauf hindeutet, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von freiberuflichen Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereinen ohnehin unzulässig ist", sagt Klaus Förter-Vondey. "Wir plädieren dafür, ein Einzelgesetz zu verabschieden", fordert der BdB-Vorsitzende. Vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsprechung fordert der BdB außerdem den Bundesfinanzhof auf, zeitnah eine verbindliche Entscheidung zu fällen, um Rechtssicherheit zu schaffen. "Die Ungleichbehandlung von Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereinen in Fragen der Umsatzsteuerregelung muss enden", so der BdB.

Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 17.01.2013