Istanbul-Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Kraft

Das Deutsche Institut für Menschenrechte schlägt anlässlich des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) für Deutschland vor, auf Bundes- und Länderebene durch Aktionspläne eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. 

Begleitet werden sollte dies durch die Einrichtung staatlicher Koordinierungsstellen sowie einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Zugleich sei es erforderlich, die Datenerhebung und Forschung über Ausmaß, Formen und Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt und über die Wirksamkeit der bereits ergriffenen Maßnahmen verbessert werden.

Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigungen seien in Deutschland nach wie vor weit verbreitet, Politik und Gesellschaft ständen in der Verantwortung, eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. Zugleich verwies das Nenschenrechtsinstitut darauf, dass Deutschland bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt har. Eine gute Gesetzeslage, ein ausdifferenziertes spezialisiertes Hilfesystem und eine starke Zivilgesellschaft bieten eine gute Grundlage dafür, jetzt den weiteren Ausbau des Gewaltschutzes in die Hand zu nehmen.

Sichergestellt werden müsse, dass alle betroffenen Frauen deutschlandweit Zugang zu Beratungs- und Schutzangeboten wie Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen haben und dass der Gewaltschutz insbesondere für Flüchtlingsfrauen und für Frauen mit Behinderungen in Recht und Praxis verbessert wird. Mehr in den Fokus kommen sollte auch der Schutz wohnungsloser und obdachloser Frauen. 

Konkret spricht man von einem  Prozess, in dem Anpassungsbedarf und Schutzlücken identifiziert, Maßnahmen zu ihrer Überwindung ergriffen und die tatsächliche Entwicklung geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft sowie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen fortlaufend beobachtet und bei Bedarf angepasst werden müssten.


Quelle: Pressemeldung des Institutes für Menschenrechte vom 1. Februar 2018