Internationaler Tag des Folteropfers am 26. Juni: Deutsches Institut für Menschenrechte fordert transparentes Besetzungsverfahren für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

04.07.2013 | Sozialpolitik | Nachrichten

Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den kürzlich gefassten Beschluss der Justizministerkonferenz, die personellen und finanziellen Ressourcen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter zu verstärken. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik am Institut, erklärte, die jetzt angekündigte Erweiterung sei nur der erste Schritt zu einer völkerrechtskonformen und effektiven Nationalen Präventionsstelle gegen Folter und Misshandlung. „Auch das bislang intransparente, rein ministerielle Besetzungsverfahren für die Mitglieder der Stelle muss geändert werden, um ihre Unabhängigkeit und Vielfalt zu gewährleisten“, so Follmar-Otto weiter. Leider hätten die Justizministerinnen und –minister bei ihrer Sitzung am 12./13. Juni frei gewordene Stellen wieder durch zwei Mitglieder aus dem Bereich des Strafvollzugs sowie der Justizministerien nachbesetzt. „Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind bislang überhaupt nicht in der Stelle vertreten. Ebenso muss das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Kommissionsmitglieder auf den Prüfstand gestellt werden“, sagte Follmar-Otto. Diese Punkte müssten auf die Tagesordnung bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folterkonvention hatte sich Deutschland 2008 verpflichtet, eine Stelle zur wirksamen unabhängigen Kontrolle aller Haft- und Gewahrsamseinrichtungen als „Nationalen Präventionsmechanismus“ einzurichten. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat die Aufgabe, Misshandlungen durch regelmäßige, unangemeldete Besuche in allen Haft- und Gewahrsamseinrichtungen in Deutschland vorzubeugen. Diese Kontrollen betreffen Straf- und Abschiebungshaft ebenso wie etwa Freiheitsentzug in der Psychiatrie oder in Pflegeheimen und geschlossenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Bezogen auf die Einwohnerzahl und die Zahl von Haft- und Gewahrsamseinrichtungen sind die Nationalen Präventionsmechanismen in Frankreich, Österreich und der Schweiz mehr als zehnmal größer als in Deutschland. Die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen nun, die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder der für die Bundesländer zuständigen Kommission von vier auf acht zu erhöhen; somit sind noch vier weitere Stellen zu besetzen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte im April dieses Jahres einen konkreten stufenweisen Umsetzungsplan für die Fortentwicklung der Nationalen Stelle vorgeschlagen, der unter anderem vorschlägt, die Zivilgesellschaft in das Besetzungsverfahren für das Gremium einzubeziehen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mit Sitz in Wiesbaden wurde 2009 nach Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folterkonvention eingerichtet. Sie besteht aus dem Bundesbeauftragten, der für alle Haft- und Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll) zuständig ist, und aus einer derzeit vierköpfigen Länderkommission, die für die Einrichtungen aller Bundesländer zuständig ist (Strafvollzug, Untersuchungshaft, Jugendarrest, Länderpolizeien, Abschiebungshaft, Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen). Der Beauftragte und die Mitglieder der Länderkommission arbeiten ehrenamtlich und werden von einem kleinen hauptamtlichen Sekretariat unterstützt.
Die Justizministerkonferenz hat nun beschlossen, die Länderkommission von vier auf acht Personen zu erweitern.   Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, angewandte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Im Mai 2009 wurde die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Institut eingerichtet.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. vom 25.06.2013