Menschenrechtsinstitut empfiehlt Geschlechtervielfaltsgesetz

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag und empfiehlt ein Geschlechtervielfaltsgesetz. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa erklärt dazu, das Bundesverfassungsgericht habe das Menschenrecht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit und geschlechtliche Selbstbestimmung auch für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau verorten, bestätigt. Das Personenstandsrecht müsse nach dem Richterspruch die Vielfalt der Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher Menschen und von Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität sichtbar machen.

Der Gesetzgeber sollte in Umsetzung der Entscheidung jedoch nicht nur eine isolierte Änderung im Personenstandsrecht vornehmen, so Follmar-Otto. Er solle vielmehr mit einem umfassenden Geschlechtervielfaltsgesetz den rechtlichen Schutz und die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des Geschlechtsausdruck verbessern – etwa auch für das Zuordnungs- und Änderungsverfahren für den Geschlechtseintrag, im Familienrecht und im Antidiskriminierungsrecht. 

Vorarbeiten für einen solchen umfassenden Ansatz wurden bereits im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe 'Trans-/Intersexualität' der Bundesregierung diskutiert. Diese sollten nach Auffassung des Institutes nun schnell in einem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden. 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dasGutachten "Geschlechtervielfalt im Recht" und einen Gesetzentwurf entwickelt. Auf dieser Grundlage hat es auch im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben.


Quelle: Presseinformation des Deutschen Institutes für Menschenrechte vom 8. November 2017