Inklusive Jugendarbeit: Teilgabe und Teilhabe

Standortbestimmung des BJR-Hauptausschusses zur Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung

Geht nicht, gibt’s nicht! Bei all ihren Angeboten will die Jugendarbeit in Bayern von Anfang an junge Menschen mit Behinderung berücksichtigen. So lautet übereinstimmend eine Position, die der BJR-Hauptausschuss am 22. März 2015 beschlossen hat. Alle jungen Menschen in Bayern haben das Recht auf eine aktive gesellschaftliche „Teilgabe“ und Teilhabe sowie eine Förderung ihrer Persönlichkeit. Der BJR verfolgt eine inklusive Perspektive, die alle jungen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen einschließt. „Inklusion muss gelebt werden. Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen in Bayern Teilhabechancen ermöglichen – und individuelle, kreative Lösungen suchen, wo Hindernisse im Weg sind oder Ressourcen nicht bereitstehen. Die Beteiligung junger Menschen mit Behinderung bietet großes Potenzial in der Jugendarbeit. Allerdings braucht es entsprechende Rahmenbedingungen, um inklusive Angebote machen zu können. Und das heißt vor allem auch, Barrieren im Kopf abzubauen“, betonte Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Jugendrings. Von der Pionierarbeit zur Selbstverständlichkeit Die Jugendarbeit in Bayern leistet seit vielen Jahren bei inklusiven Projekten Pionierarbeit:
  • Das Jugendkulturhaus Route 66 in Haar (Landkreis München) bietet u.a. einen Behinderten- und Nichtbehinderten-Treff sowie Beratung für Eltern von Jugendlichen mit Behinderung.
  • Die Jugendkulturtage des Bezirksjugendrings Oberbayern finden alle zwei Jahre statt. Menschen mit und ohne Behinderung, unterschiedlicher Generationen und Kulturen beteiligen sich aktiv bei Musik, Theater, Tanz, Literatur, Film, bildender Kunst und mehr.
  • Die Jugend des Deutschen Alpenvereins veranstaltet seit 2000 No Limits-Kurse, die sich an junge Menschen, egal ob behindert oder nicht, richten.
  • Seit mehr als 50 Jahren ist der Fachbereich Behindertenarbeit der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg fester Bestandteil der Angebote und ermöglicht so inklusives Erleben.
  • Der JuZ-Club des Jugendzentrums in Weiden richtet sich mit Musik und Tanz an junge Menschen mit und ohne Behinderung.
Um fachliche Standards und inklusive Lebenswelten für inklusive Jugendarbeit entwickeln zu können, sind die Vernetzung mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, gesetzliche Grundlagen und die notwendige Ausstattung mit öffentlichen Fördermitteln notwendig. Modellprojekt geplant Konkret plant der BJR ein Modellprojekt, das für eine inklusive Gesellschaft sensibilisiert, das Praxiswissen der Jugendverbände und Jugendringe zusammenfasst und ein Netzwerk etwa mit Einrichtungen der Behindertenhilfe aufbaut. Jugendverbände, -ringe und -bildungsstätten werden zukünftig Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Fort- und Weiterbildungen qualifizieren. Dafür braucht die Jugendarbeit entsprechende Ressourcen und die Unterstützung der Jugendhilfe, von Kommunen, Städten und Landkreisen, Bezirken und der Landespolitik. Forderungen des BJR-Hauptausschusses zur inklusiven Jugendarbeit www.bjr.de/bjr/hauptausschuss/beschluesse

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Jugendrings vom 31.03.2015