Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht

13.05.2013 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Ob das in Deutschland geltende Betreuungsrecht den Forderungen der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entspricht, wird bereits seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland diskutiert. Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat aus diesem Anlass ein Positionspapier erstellt. Insbesondere werden in diesem Papier Fragestellungen für eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht dargestellt. Das Positionspapier stellt im Wesentlichen vier Forderungen auf:
  • Der Inklusionsbeirat vertritt die Auffassung, dass wesentliche Problemstellungen des Betreuungsrechts (z.B. die Regelungen über die Geschäftsfähigkeit, die Normierung zum Einwilligungsvorbehalt) einer intensiven Prüfung durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der UN-BRK zu unterziehen sind.
  • Der Inklusionsbeirat fordert die Bundesregierung auf, für Möglichkeiten einer intensiven Diskussion in der Zivilgesellschaft, in Fachwelt und Politik hinsichtlich der Konformität von Betreuungsrecht mit der UN-BRK zu sorgen.
  • Der Inklusionsbeirat setzt sich für eine umfängliche sozialwissenschaftliche Forschung mit dem Ziel ein, Ursachen von Umsetzungsdefiziten im Betreuungswesen zu identifizieren, um an deren Beseitigung arbeiten zu können.
  • Der Inklusionsbeirat unterstreicht, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen maßgebliches Ziel des Betreuungswesen ist und weist auf die Notwendigkeit be-stimmter Maßnahmen hin (Empowerment für Menschen mit geistiger Behinderung, Kampagne mit Motto „Selbstbestimmung stärken“ und eine hohe Fachlichkeit der Betreuerinnen und Betreuer).
Das Positionspapier zum Betreuungsrecht finden Sie hier:
Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK: Betreuungsrecht und UN-BRK - Selbstbestimmung der Betroffenen achten (PDF/435KB)

Quelle: Pressemitteilung der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK vom 02.05.2013
www.behindertenbeauftragter.de