ISL: Mehr Kontrollen von Heimen - aber mit Betroffenen

Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen sollen einbezogen werden, wenn Institutionen überprüft werden. So steht es in der „Allgemeinen Bemerkung" (General Comment) zum Thema Partizipation, der in der vergangenen Woche in Genf vom UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention verabschiedet wurde.

„Diese Empfehlung ist eine wunderbare Ergänzung der sinnvollen Gesetzesänderung im Sozialhilferecht, derzufolge künftig auch die Träger der Sozialhilfe ein Prüfrecht in zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben," erklärt Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL.

Nach Ansicht der ISL können solche Kontrollen der Sozialhilfeträger nur gewinnen, wenn Menschen mit Behinderungen beteiligt werden. „Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Prüfungsergebnisse realistischer werden, wenn Betroffene dabei sind," weiß Arnade. „Die Bewohnerinnen und Bewohner haben größeres Vertrauen zu behinderten Menschen und berichten ihnen gegenüber ehrlicher über ihre Situation."

Die neue „Allgemeine Bemerkung" des UN-Fachausschusses betont die Bedeutung der Partizipation nicht nur bei der Kontrolle von Einrichtungen. „Die gesamte Behindertenpolitik wird profitieren, wenn diese Empfehlungen konsequent umgesetzt werden", freut sich die ISL-Geschäftsführerin.


Quelle: ISL-Presseinformation vom 24. September 2018