Hubert Hüppe sieht Ende des 2-Klassen-Sexualstrafrechts

14.07.2016 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Der CDU-Politiker und ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange Behinderter, Hubert Hüppe, begrüßt besonders, dass künftig im Sexualstrafrecht die gleichen Regelungen für Menschen mit wie auch ohne Behinderung gelten. Anlässlich der Abstimmung im Bundestag am vergangenen Donnerstag erklärt der Abgeordnete im Deutschen Bundestag:
In der heute beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird nicht nur der bisherige Paragraph 177 StGB „Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ verschärft, sondern darüber hinaus der Paragraph 179 StGB „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“ endlich abgeschafft. Damit ist das „2-Klassen-Sexualstrafrecht“ beendet, denn in einem neuen Paragraphen 177 „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ werden alle Tathandlungen des sexuellen Übergriffs in einer Vorschrift erfasst, die sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung gleichermaßen zur Anwendungen kommt. Nach langer Diskussion werde damit die auch von Hüppe schon mehrfach geforderte Diskriminierung behinderter Menschen abgeschafft und der Schutz von Frauen mit Behinderung vor sexueller Gewalt erhöht, heißt es in seiner Presseerklärung. Auch 2014, nach Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas den Paragraphen 177 StGB zu überarbeiten, um Vergewaltigungen leichter ahnden zu können, hatte er auf die bestehende Ungerechtigkeit hingewiesen: Nach der damaligen Rechtslage galt ein vermindertes Strafmaß für sexuelle Straftaten an Frauen, die keinen Widerstandswillen entwickeln können. Diese Zeiten seien nun vorbei, so Hüppe.

Quelle: Presseerklärung von MdB Hubert Hüppe vom 7. Juli 2016