Hubert Hüppe fordert, behinderte und nicht-behinderte Kinder in der Kinderbetreuung nicht zu trennen

Aus Anlass der 2./3. Beratung des Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, mit dem die Bundesregierung weitere 580,5 Millionen Euro für Investitionen und Betriebskosten für 30.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellt, erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe: „Es ist gut, dass der Bund zusätzliche Mittel für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zur Verfügung stellt. Damit wird deutlich, wir meinen es ernst mit dem Ausbau der Kinderbetreuung. Jetzt ist eine gute Gelegenheit, weiter in die gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern zu investieren. Ich wünsche mir, dass Städte und Gemeinden, wenn sie neue Einrichtungen schaffen, dieses Geld für den Auf- und Ausbau inklusiver Einrichtungen einsetzen. Somit wird Inklusion spielerisch Wirklichkeit und man muss die Kinder nicht mit viel Aufwand später wieder zusammenbringen. Die Eltern wollen diese gemeinsame Betreuung und die Kinder lernen hier von Anfang an, dass jeder dazugehört, ganz egal ob mit oder ohne Behinderung.
Wer Inklusion wirklich als Menschenrecht ernst nimmt, darf nicht länger getrennte Gruppen für Kinder schaffen.“

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 31.01.2013
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