Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder endlich verlässlich absichern

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert gesicherte, verlässliche und bedarfsgerechte Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine möglichst bundesweit einheitliche, verbindlich gestaltete finanzielle und qualitative Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

Anlass bot vor wenigen Tagen eine öffentliche Anhörung im Niedersächsischen Landtag.

Zur Stärkung der Frauenhäuser und zur der Schaffung eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder fordert der Deutsche Verein – wie schon seit etlichen Jahren – ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um den Weg für eine verlässliche Unterstützung und Beratung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu ebnen. So sollen sich Bund, Länder, Kommunen und die freien Träger auf gemeinsame Grundsätze für eine Förderung von Frauenhäusern verständigen. Ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen soll einen wirksamen Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sicherstellen. Bei der anstehenden Reform des Sozialen Entschädigungsrechts könnte der Bundesgesetzgeber die Belange gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder einbeziehen und berücksichtigen.

„Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sollen allen misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und ihren Kindern niedrigschwellig zugänglich sein", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Bis heute sei es nicht gelungen, eine einheitliche finanzielle und qualitative Absicherung des Hilfesystems für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Die Finanzierung erfolge häufig aus unterschiedlichen Quellen und bleibe teilweise hinter dem Bedarf zurück. „Es fehlt auch ein einheitlicher qualitativer rechtlicher Rahmen", so Löher weiter.

Zur ausführlichen Stellungnahme: www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-17-18_frauenhaeuser.pdf

Diskussionspapier des Deutschen Vereins zum Thema: www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2010/dv-10-10.pdf 


Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 16. August 2018