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Heimbeiräte: Fehlt es an Aufklärung?

Pflegeeinrichtungen sind dazu verpflichtet, Bewohnervertretungen wählen zu lassen. Allerdings bestehen Zweifel daran, ob Bewohner*innen und Angehörige ausreichend über ihre Rechte informiert sind. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert daher verpflichtende Regelungen.

Jedes Landesheimgesetz verpflichtet Pflegeeinrichtungen dazu, eine Bewohnervertretung wählen zu lassen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit durchzuführen. Doch kaum eines dieser Gremien erhält eine ausreichende neutrale Schulung, die die Mitglieder über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklärt. „Hier brauchen wir verpflichtende und kontrollierbare Regelungen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, „denn eine gut funktionierende Bewohnervertretung kann das Leben der Menschen in einer Einrichtung deutlich verbessern.“

Bewohnervertretungen in Pflegeheimen werden von den Bewohnern gewählt. Sie sollen die Interessen der Mitbewohner wahrnehmen und sie gegenüber der Leitung vertreten. Dadurch sollen sie für die Verbesserung der Qualität in der Einrichtung sorgen. Wie sie das erreichen können, wissen die meisten jedoch nicht. Seit vielen Jahren bietet der BIVA-Pflegeschutzbund für Bewohnervertretungen neutrale, juristisch fundierte Schulungen an. Doch nur ein Bruchteil der rund 12.000 Einrichtungen nimmt diese Angebote wahr. Andere Bewohnerschulungen gibt es in Deutschland kaum.

Können hausinterne Schulungen als neutral gelten?

Zwar bieten einige Betreiber interne Informationsveranstaltungen an. Doch bestehen hier Zweifel an der Neutralität. „Das ist vergleichbar mit der Schulung eines Betriebsrates durch den Arbeitgeber“, sagt Stegger. „Es ist kaum zu erwarten, dass durch eine solche Schulung Bewohner lernen, wie sie sich auch einmal gegen einen Betreiber durchsetzen können.“ In einigen wenigen Bundesländern sollen die kommunalen Heimaufsichten als neutrale Institutionen die Beiräte schulen. Doch fast überall sind die Heimaufsichten mit dieser Aufgabe personell überfordert.

Betreiber und Heimleiter begründen den Verzicht auf Schulungen häufig mit den damit verbundenen Kosten oder damit, dass die Bewohnerschaft aufgrund fortgeschrittener Demenz nicht in der Lage sei, einer Schulung geistig zu folgen. „Aus unserer Sicht, sind diese Gründe vorgeschoben“, sagt Stegger, „Leitung und Betreiber haben nach unserer Erfahrung kein Interesse an einer selbstbewussten und dadurch unbequemen Bewohnervertretung, die ihre Rechte kennt.“ Gegen das Kostenargument spricht, dass selbst kostenlose, öffentlich geförderte Schulungen nur in geringem Umfang nachgefragt werden.

Auch Angehörige düfen kandidieren

Außerdem haben alle Einrichtungen die Möglichkeit Kandidaten zu gewinnen, die der Aufgabe gewachsen sind, indem sie Angehörige bitten, sich zur Wahl zu stellen. In allen Landesheimgesetzen ist ein solcher Weg vorgesehen. Leider geben Betreiber diese Information nur in seltenen Fällen an die Angehörigen weiter. In Zukunft müsse deshalb in allen Heimgesetzen das Recht jeder Bewohnervertretung auf eine neutrale Schulung verankert sein. Dafür sei ein entsprechendes Budget erforderlich. Außerdem müssten Angehörige oder gesetzliche Vertreter darüber informiert werden, dass sie sich in die Bewohnervertretung wählen lassen können. Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen müsse von den Heimaufsichten kontrolliert werden.


Quelle: Pressemitteilung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.